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   OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04   

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https://dejure.org/2004,6519
OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04 (https://dejure.org/2004,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2004 - 6 W 20/04 (https://dejure.org/2004,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2004 - 6 W 20/04 (https://dejure.org/2004,6519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Behandlung eines zugelassenen Vertreters beim Europäischen Patentamt als Patentanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung "Patentanwalt"; Befugnis von europäischen Patentanwälten vor deutschen Gerichten aufzutreten; Vergleich der rechtlichen Stellung von europäischen und deutschen Patentanwälten

  • Judicialis

    PatG § 143 Abs. 3; ; ZPO § 91

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 143 Abs. 3; ZPO § 91
    Zum Umfang der Patentanwaltschaft i.S.d. § 143 Abs. 3 PatG und Art. 134 EPÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 430
  • GRUR 2004, 888
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04
    Ebenso wenig steht entgegen, dass Herr H. auch Rechtsanwalt ist (vgl. in einer Markensache BGH GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts; siehe auch Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 80 Rdnr. 69, die obergerichtliche Rechtsprechung referierend)).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 20 W 46/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des mit einem Prozessbevollmächtigten in Sozietät

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04
    Eine Soziierung zwischen dem die Beklagten vertretenden Rechtsanwälte und dem mitwirkenden Patentanwalt steht der Erstattungsfähigkeit nicht entgegen (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 30 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 521/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04
    b) Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte (OLG Frankfurt GRUR 1994, 852 [zu § 32 Abs. 5 WZG], OLG Düsseldorf GRUR 1988, 761, 662 [zu § 32 Abs. 5 WZG] und OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128 [zu § 140 Abs. 5 MarkenG a.F.], vgl. auch Benkard/Rogge 9. Aufl. § 143 Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 143 Rdnr. 410) und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 - 55 EGV) gebotene Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte legt nahe, alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln und nicht Inländer anderen und strengeren Erstattungsregeln zu unterwerfen.
  • OLG Frankfurt, 17.08.1994 - 6 W 119/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 6 W 20/04
    b) Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte (OLG Frankfurt GRUR 1994, 852 [zu § 32 Abs. 5 WZG], OLG Düsseldorf GRUR 1988, 761, 662 [zu § 32 Abs. 5 WZG] und OLG Koblenz GRUR-RR 2002, 127, 128 [zu § 140 Abs. 5 MarkenG a.F.], vgl. auch Benkard/Rogge 9. Aufl. § 143 Rdnr. 22; Busse/Keukenschrijver 6. Aufl. § 143 Rdnr. 410) und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 - 55 EGV) gebotene Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte legt nahe, alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln und nicht Inländer anderen und strengeren Erstattungsregeln zu unterwerfen.
  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

    Der in diesem Punkt im Wesentlichen übereinstimmenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 63 Rn. 19 = Beschluss vom 5. März 2010 - 2 W 14/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 888; GRUR 1980, 331 [zu § 51 Abs. 5 PatG aF]; Grabinski/Zülch, aaO, § 143 Rn. 22; Gruber, GRUR Int. 2016, 1025, 1026; Kaess, aaO, § 143 Rn. 133; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Aufl., Kap. B Rn. 372; Rojahn/Rektorschek, Mitt. 2014, 1, 6; Rüting in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. (2018), § 91 Rn. 106; Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl. (2017), § 143 Rn. 28; Vierkötter/Schneider/Thierbach, Mitt.

    Die technischen Fragen, die sich einem EPA-Vertreter und einem Patentanwalt stellen, unterscheiden sich grundsätzlich nicht (OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 888; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 63 Rn. 19 = Beschluss vom 5. März 2010 - 2 W 14/10, juris Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 6 W 79/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines beim Europäischen

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist als Patentanwalt i.S. von § 143 Abs. 3 PatG auch jeder nach Art. 134 EPÜ zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt anzusehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2004 - 6 W 20/04, juris Rn. 10 f. = GRUR 2004, 888).

    Wie schon im Verfahren 6 W 20/04 (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. April 2004, juris Rn. 15) lässt der Senat die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 3 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Das gilt insbesondere für beim Europäischen Patentamt nach Art. 134 EPÜ zugelassene Vertreter (OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 888; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 143 PatG Rdnr. 22; Schulte, a.a.O., § 143 Rdnr. 29).

    Die stärkere Ausrichtung der Eignungsprüfung auf die Vertretung in Verfahren des Europäischen Patentamtes steht dem nicht entgegen, weil sich die in diesen Verfahren stellenden insbesondere technischen Fragen von den technischen Problemen nationaler Verfahren weder nach Qualität noch Quantität unterscheiden (OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 888).

  • KG, 03.06.2008 - 1 W 385/06

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Gleichstellung eines schweizer

    Insoweit ist ein Markenvertreter bei der WIPO nicht mit einem beim EPA zugelassenen Vertreter zu vergleichen, dessen Kosten in der Rechtsprechung teilweise als erstattungsfähig angesehen werden (OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 888).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten

    Dabei steht den Erstattungsanspruch nach § 140 Abs. 3 MarkenG nicht entgegen, dass der Patentanwalt - wie im vorliegenden Fall - derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte angehört ( Senat , Beschl. v. 17.07.2007 - 6 W 69/07 - OLGR Frankfurt 2006, 1099 - juris-Tz 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.04.2004 - 6 W 20/04 - GRUR 2004, 888 juris-Tz 14 m.w.Nachw.).
  • LG Braunschweig, 19.07.2005 - 3 T 548/05

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermittlungsverfahren, Zustimmung,

    Das Fehlen der Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellt daher ein Abschiebungshindernis dar (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.12.2002 - 3 W 242/02; OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.07.2004 - 6 W 20/04 -), sofern der Betroffene nicht wegen der Erledigung der Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsmaßnahme oder wegen der zu erwartenden Zustimmung der Staatsanwaltschaft doch noch innerhalb der Frist des § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG abgeschoben werden kann (OLG Frankfurt, StV 2000, 377, OLG Braunschweig, aaO).
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